Für Sie übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Therapie. Dies gilt für die Sprechstunde, Probatorik und zunächst 2x 12 Stunden Kurzzeittherapie. Oft kann nach der Kurzzeittherapie die Behandlung bereits beendet werden. Ist dies nicht der Fall und es besteht weiterer Behandlungsbedarf, besteht die Möglichkeit über ein Gutachterverfahren eine Langzeittherapie zu beantragen. Dies umfasst weitere 36 Sitzungen und kann im Bedarf um zusätzliche 20 Sitzungen erweitert werden. Auch hierfür übernimmt, bei Befürwortung des Gutachters und Bewilligung durch die Krankenkasse, diese die Kosten im vollen Umfang. Um alle Formulare und Anträge hierfür kümmere ich mich als behandelnde Therapeutin.
Für Sie übernimmt in der Regel die Privatversicherung bzw. auch Beihilfe die Kosten für die ersten fünf Sitzungen. Im Anschluss daran erfolgt, je nach Vertrag, eine Kostenübernahme für weitere Sitzungen, welche unter Umständen über ein Gutachterverfahren beantragt werden müssen.
Für Soldaten oder Soldatinnen werden die Kosten für die ersten 5 und anschließenden 24 Sitzungen übernommen, Sie erhalten eine Überweisung von ihrem Truppenarzt, mit der Sie sich bei mir vorstellen.
Da ich als niedergelassene Psychotherapeutin einen Antrag bei der Krankenkasse stelle, kommt es selten vor, dass sie Kosten für die Therapie selbst übernehmen müssen. Jedoch erfolgt keine Kostenübernahme unter anderem für eine Paartherapie, hierfür tragen Sie die Kosten selbst. Das Honorar für die Stunde erfragen sie gern telefonisch.
Die gewählte männliche Sprachform bezieht sich immer zugleich auf alle Geschlechter.


Psychotherapeutische Praxis
M.Sc. Psychologie Katja Fromm
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09127 Chemnitz
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